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Die betriebliche Altersvorsorge bAV

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist zunächst eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers. Allerdings hat seit dem Jahresbeginn 2002 jeder Arbeitnehmer einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, insofern er für die Beiträge mit seinem Entgelt aufkommt.

Neben diesem Rechtsanspruch stellt die betriebliche Altersvorsorge aber auch ein praktikables Instrument der Mitarbeiterbindung dar und kann einen Beitrag zur Mitarbeiterzu­friedenheit leisten. Die betriebliche Altervorsorge ist nicht nur deshalb ein wichtiges Thema für Unternehmen und Unternehmer/innen.

Denn neben den vielen Vorteilen können auch Risiken und Gefahren in bestehenden oder neu einzurichtenden Versorgungswerken lauern. In diesem Bereich können Fehler bei der Ausgestaltung der verschiedenen Durchführungswege schwerwiegende Folgen haben.

In Deutschland stehen insgesamt fünf Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung.Welche der fünf möglichen Durchführungswege dabei für Sie und Ihr Unternehmen in Betracht kommen, analysieren wir gerne in einem persönlichen Gespräch. HM Versicherungsmakler und Ihre Partner stehen Ihnen dafür mit Ihren langjährigen Erfahrungen zur Seite. Wir suchen die optimale Lösung für Ihr Unternehmen.

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